| Abschrift des Briefes an Max Marschalk
Lieber Herr Marschalk,
ich konnte mich bis heute nicht entschließen, Ihnen zu antworten, denn Ihr letzter Brief hat mir die Freude an unserem Vertragsverhältnisse stark herabgemindert. Ich hatte mir dieses anders vorgestellt. Da wir nun aber doch mit dieser Angelegenheit ins Reine kommen müssen, stelle ich Ihnen heute die Bedingungen, unter denen ich Ihr Angebot auf mein Sextett annehme, folgendermaßen auf:
I. Sofortige, umgehende Antnwort (bis spätestens 5. Juli 1904 in meinen Händen.)
II. Eine Abschreibung von 200 Mark von den "700 Mark" Vorschuß zu lasten des Sextettes
III. Das Werk muß bis in Partitur und Stimmen bis spätestens 31. October[!] 1904 (un[ilg.]baren[?]) gestochen und dem Buchhandel übergeben sein.
IV. Eine genaue Erklärung Ihrerseits, daß Sie mit den beigefügten Bedingungen II und III einverstanden sind.
V. die anderen Bedingungen werden unserem Hauptvertrag entsprechend gestellt.
VI. Einen Verlags-Vertrag über dieses Werk, der alle diese Bedingungen enthält.
Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden: Falls Sie nicht einwilligen, würde ich lieber 3 Jahre nichts verlegen, als davon ablasssen, oder trachten, den Vertrag mit Ihnen zu lösen.
Ferner ersuche ich Sie um Zustimmung zur Anfertigung der Partitur-Abschrift und der Stimmen von meiner symphonischen Dichtung unter denselben Bedingen, die Sie seinerzeit zugestanden haben. Es ist die Anfertigung des Materials jetzt umso dringender, als die symphonische Dichtung ganz bestimmt in den Konzerten der Vereinigung schaffender Tonkünstler aufgeführt werden wird. Ich erwarte Ihre umgehende Antwort darüber gleichzeitig mit Ihrem Brief über mein Sextett.
Ferner möchte ich Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung eines meiner Lieder in der Zeitschrift "Wiener Mode". Da mir beim Ab-[...] dieses Liedes alle meine Verlags- und Anfertigungs-und sonstigen Rechte gewahrt bleiben, kann Ihrererseits wohl kein Widerspruch vorliegen, wie mir ein befreundeter Jurist gesagt hat. Außerdem wäre der Abdruck insofern günstig[?], als er eine gute Reklame in einer vielgelesenen Zeitschrift ist. Zur Wahrung Ihrer und meiner Rechte könnte man folgende Bemerkung dazusetzen.
a) "Erscheint demnächst im Verlag Dreililien." oder
b)"Mit Bewilligung des Verlages Dreililien." oder
c) "alle Verlags-, Aufführungs- und sonstigen Rechte vorbehalten".
Bitte entscheiden Sie sich für eine der drei Arten, oder schlagen Sie einen anderen[!] vor. Jedenfalls ist Ihnen klar, daß diese Veroffentlichung nicht in Ihre Rechte eingreift, und daß [ich] Ihre Zustimmmung nur der Form halber einhole.
Ich sehe Ihrer baldigen freundlichen Antwort entgegen und hoffe, daß Sie mir nun auch Entgegenkommen zeigen, sodaß unser früheres Verhältnis wieder hergestellt werden kann.
Arnold Schönberg
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