Arnold Schönberg Center - Brief Datenbank

Letters Details


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Date from letter: 1923.01.08 Filing Element: 1923.01.08
ID: 774
URN: https://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-B007745
From
Name: Schönberg, Arnold
Address: Bernhardgasse 6, Mödling, Österreich
City: Mödling
Country: Österreich
To
Name: Hertzka, Emil
Title: Herr Direktor
Company: Universal-Edition A.G.
First Line: zwei sehr wichtige Dinge um deren umgehende Erledi
Description: Received by UE: 1923.01.09; answered by UE: 1923.01.11.
Language: G, German
Transcribed
VersionFormatfolSourceLocation in source
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Final versiontranscription2p.GA Reihe B/Band 3p. 235-236 (partial)

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typed letterhttps://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-BM001071
Version: Final version
Text:

Arnold SCHOENBERG

Herzka[!]

8./1.1923

Lieber Herr Direktor,
zwei sehr wichtige Dinge um deren umgehende Erledigung ich Sie sehr bitte: I[!]
I.) Sie haben mir zugesagt dass die Waldtaube, noch ehe ich abreise in Wien probiert werden wird und dass ich ein tadelloses Material bekommen werde. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich mit dem Material, dass Sie mir da mitgeben wollen, nicht reise. Das hat kein Notenschreiber geschrieber, geschrieben oder doch mindestens einer mit sehr wenig Uebung. Haben Sie keine besseren Schreiber? Mindestens ein Teil der Stimmen muss neu geschrieben werden, weil ich mine[!] Proben nicht auf Verbessern der schlechtleserlichen Noten verwenden kann. Ich lasse Ihnen durch Greissle Näheres sagen.
II.) Zemlinsky fragt mich, ob er noch für heuer (Frühjahr) die Erwartung zur Uraufführung bekommen kann und will umgehend wissen, ober sofort den Klavierauszug und (das ist besonders dringend, weil Spezialproben mit je 4-6 Instrumenten vor Beginn der Gesammtproben abgehalten werden) ob er sofort ein ORCHESTER MATERIAL haben kann. Bitte antworten Sie ihm direkt, teilen Sie mir mir aber mit was Sie ihm geschrieben haben. Ich habe natürlich für meine Person mit grösster Freude zugesagt, weil ich auf diese Aufführung geradezu gewartet habe!
Ueber Tischer & Jagenberg werde ich mich dieser Tage äussern. Das ist ein Mensch von sehrgeringer Intelligenz und noch geringerer Anständigkeit. Es ist dumm und gemein zugleich, zu erwarten, dass man die Geschichte von den verlorenen Abrechnungsbriefen glauben soll. Das kann doch jeder sagen! Alle Briefe kommen an, nur die mit einer ungünstigen Abrechnung nicht: denn solche mit günstiger erhält man schon. Als ob mir diese diebische Autrottelngesellschaft (G'sellschaft) nicht mit derselben Lüge gekommen wäre!
Ich bitte Sie um Ihre aufrichtige Meinung, ob ich weiter gehen soll, oder die Sache laufen lassen soll.

Ich bin mit den herzlichsten Grüssen Ihr

Ueber die Höhe des an Frau Hertleben zu zahlenden Honorars bitte ich Sie selbst Vorschläge zu machen, da nur Sie allein wissen was der Pierrot trägt (nebst Gott, natürlich) und ein Anteil doch nur von den Erträgnissen, nicht aber vom wahren Wert gezahlt werden kann. Nein im Ernst, ich kann mir das wirklich nicht berechnen. Ich stelle mich dabei keineswegs auf den Standpunkt, dass sie keinen Anspruch hat, denn das ist bloss ein Mangel des Gesetzes. Sondern ich meine, man müsste so vorgehen, dass man den Anspruch den der Uebersetzer hat, in ein Verhältnis zum Anspruch des Verfassers eines Originaltextbuches setzt und bei dem gefundenen Wert noch berücksichtigt, 1. dass die Auswahl und Zusammenstellung der Gedichte zu dem speciellen[!] Wirkungsgrad, sowie die ganze Zusammenstellung des Ausführenden Organs mein geistiges Eigenthum ist. 2. Dass die Erträgnisse eines derartigen Werkes nicht mit der Zahl der Besucher, wie bei Bühnenwerken wachsen. 3. Dass nicht Ensuite- aufführungen sondern bloss einzelne Konzerte die Quelle der Eingänge bilden, dass somit die Möglichkeiten für den Komponisten einen Gewinn aus seiner Arbeit zu ziehen mit denen eines Theaterkomponisten nicht verglichen werden können.--Das ungefähr ist für mich moralisch die Rechtslage, deren Konsequenzen ich mich nicht entziehen möchte. Aber allerdings kann ich nicht den Mäcen machen und über das, was mein Gewissen mir vorschreibt hinausgehen, weil das Zugestandene ein meine Verhaltnisse überschreitendes Opfer darstellt. Darum und auch aus technischen Grunden ist es nötig dass sie die Höhe der von uns an Frau Hartleben aus unseren Erträgnissen (diesen angemessen) zu zahlenden Abfindung berechnen. Wenn ich selbst versuchen wollte einen Schlüssel zu finden, so könnte ich z.B. sagen: Ich bekomme gegenwärtig von Ihnen als Garantie den minimalen Betrag von 1800 Frk. jährlich für mehr als 20 Werke, durchschnittlich pro Werk und Jahr: 90 Frk. Nehmen wir eine Beteiligung des Uebersetzers mit 5% an, und geben wir ihm (obwohl die früheren Jahre das natürlich nicht eingebracht haben) den fünffachen Jahres betrag als einmalige Abfindung, so scheine mir das als mein Anteil, meinen Erträgnissen angemessen. Das wievielfache dieses Betrags Sie zun[!] zahlen haben und was das ausmacht, werden Sie mit Hilfe von Logarithmen leicht bestimmen können.

Nochmals herzliche Grüsse Ihr
Arnold Schönberg

 
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