Contract. 1D signed by Alfred Kalmus under reservation. p. 4 of 2D is addition by Alfred Kalmus, based on Schönbergs suggestions in ASCC 7830. p.3-4 of 3D handwritten additions by Schönberg. Carbon Copy of F signed by both Schönberg and UE
a) Da die ohne mein Wissen durch die Victor Company in U.S.A. erfolgte Aufnahme der "Gurrelieder" ein Hauptdifferenzpunkt gewesen ist, der durch diese Abmachnung beigelegt wird, erklären Sie sich damit einverstanden,
b) Eine Verfügung über die mechanischen Rechte an meinen Werken geschehen wird, zu welcher ich nicht vorher meine Zustimmung gegeben habe. Sie werden sofort die G.D.T. und die Ammre davon verständigen, daß Sie mir vorstehende Er Zustimmung gegeben haben und von den beiden Gesellschaften eine Erklärung des Inhalts verlangen, dass Sie mein Zustimmungsrecht zur Verfügung über Erstaufnahmen meiner Werken akzeptieren.
c) Welches Recht derzeit lt. Gesetzesbestimmung usw. für eine Erstaufnahme besteht;
d) nicht nur Erstaufnahmen, sondern auch weitere Aufnahmen zu verbieten.
e) In diesem Falle
wird die Verwaltung der mechanisch-musikalischen Rechte und die Auszahlung der auf mich entfallenden Anteile im Einvernehmen mit Ihnen durch jene Kontrollgesellschaft zu erfolgen haben, bei der Sie Ihre andern Werke verwalten lassen, es sei denn, das zwingend meinen Materiellen oder künstlerischen Interessen schädingende Gründe dagegen sprechen, daß ich meine jetzt durch die G.D.T. verwalteten mech-mus. Rechte der von Ihnen vorgeschlagenen Gesellschaft zur Verwaltung übertrage.
Nachtrag zu Punkt 5: in den Urheberrechsabtretungen ist einzuschalten: "der Verlag verpflichtet sich, die Vorräte stets dem Bedarf entsprechend aufzufüllen.
Nachtrag zu Punkt
Nachträge zu Punkt 7. 1) Die Verfügung über die Eingänge [ilg.] meiner Oper "Von heute auf morgen" erfolgt unabhängig und abgesondert von unsern anderen Verechnungen im allgemeinen halbjährig. Doch haben Sie mir auf mein Verlangen gelegentlich auch früher Abrechnung zu leisten. Die Auszahlung meiner Guthaben erfolgt bar spätestens halbjährig; ich kann sie aber in jedem Zeit stets sobald ich sie verlange, spätestens aber halbjährig
Sie sind nicht berechtigt, von diesen Beträgen irgendwelche Abzüge zu machen, oder sie anderweitig aufzurechnen.
2) Ohne meine vorherige Zustimmung darf kein Exemplar dieser Oper verschenkt werden.
Version:
3rd draft
Text:
Berlin, 5.IX.1932
An die Universal Edition, Wien
Zwecks endgültiger Regelung zwischen uns bestehender Differenzen haben wir folgendes vereinbart:
1: Sie vergütten mir einen Betrag von M.3300.-(Dreitausenddreihundert Mark). Hievon werden Sie die Forderung und den Anwalt der Waldheim-Eberle von insgesamt Sch. 3873 31 (d.i, zum Berliner Kurs von 52 für die Mark umgerechnet: M. 2014.22 Pf. bezahlen und mir den Restbetrag von M. 1284.78 Pf. bar überweisen. Sie werden wie in eigener Angelegenheit versuchen, die Forderung der Waldheim-Eberle soweit als möglich herabzudrücken. Sollte Ihnen eine Reduktion gelingen, so wird die Differenz mir nachgezahlt.
2. Die Originalbelege über die Abrechnung der amerikanischen Gurreliederplattenaufnahmen werden Sie mir jeweils mit der Abrechnung zur Durchsicht übermitteln und mir die Hälfte der ihnen zukommenden Erträgnisse bar ausbezahlen.
3. Mechanische Rechte; a) Sie erklären sich damit einverstanden, dass in Zukunft mit Ihrem Wissen niemals wieder ein Eingriff in meine Rechte, wie der bei den Gurreliedern geschehene Erfolgen darf, versichern, dass dies bisher der Einzige Ihnen bekannte ist b) und verpflichten sich, dafür zu Sorge zu tragen, dass die Verwaltungsgesellschaften (GDT und Ammre etc) mir und Ihnen eine gleichartige Zusicherung geben. Das mir hiedurch nicht nur durch das Gesetz, einge[ilg.] und von Ihnen anerkannt sondern auch durch Sie eingeräumte Recht: die Erstaufnahme eines jeden meiner Werke untersagen zu dürfen, c) soll auch in allen jenen Erweiterungen, die eine zukünftige Gesetzgebung hieran vornehmen sollte wird, zu meinen Gunsten für meine sämtlichen Werke Gültigkeit haben. Z.B. wenn das Gesezt mir später einmal auch später dem Inhaber der mechanischen Rechte das Recht zustehen einräumen[?] sollte, d) weitere Aufnahmen zu verbieten. Dieses Zustimmungs-[?] bezw. [ilg.] Recht bleibt mir auch gewahrt, wenn ich aus der GDT austrete. In diesem Falle will ich gerne in Erwägung ziehen, ob es nicht für mich am vorteilhaftesten ist, meine "mechanischmusikalischen Rechte" und e) die Auszahlung meiner Anteile durch dieselbe Anstalt verwalten resp. erfolgen zu lassen, welche auch Ihre Interessen wahrnimmt. Die Verteilung der Erträgnisse aus den mechanischen Rechten hat stets im Verhäl[t]nis 50% zu 50% zu erfolgen.
4. Fremdsprachige Ausgaben der Harmonielehre: Sie, geben mir das Recht: allein und unabhängig von Ihnen über die Uebersetzungen meiner Harmonielehre zu verhandeln und Abschlüsse darüber zu machen. Dabei bin ich verpflichtet, mich vor Abschluss mit Ihnen zu beraten und dem Abschluss einen Vertrag zugrundezulegen, der die allgemein üblichen Vertragklauseln enthalten soll und die folgenden Mindestbedingungen: a) Barauszahlung einder 10%igen Tantieme vom Ladenpreis der ersten tausend Exemplare, welche sofort bei Abschluss zu erfolgen hat. b) von jedem weiteren Exemplar (womöglich: von jedem weiteren g[e]druckten) ebenfalls eine 10% tige Tantieme, auszahlbar und verrechenbar in halbjähriger Abrechnung. c) Diese Tantiemenanteile werden zwischen mir und Ihnen im Verhältnis von 50:50 geteilt. d) die Abrechnung hat sowohl an Sie, als auch an mich zu erfolgen und die Auszahlung erfolgt ebenso unmittelbar und direkt an jeden von uns gesondert. 4) Honorare, welche ich für meine Mitarbeit an der fremdsprachlichigen Uebersetzung erhalte, sollen zur Gänze mir allein zukommen. f) Die Kosten für Hin- und Rücksendung, sowie für Herausnahme und Wiedereinsetzung der Klischees hat der fremde Verleger zu tragen, falls er diese Klischees zu benützen wünscht. Sie werden einen dementsprechenden Vertragsentwurf [ilg.].
Wir sichern einander zu, dass wir diese Bedingungen freundschaftlich und sinngemäss anwenden wollen, falls einmal die Ausnützung der Uebersetzungsrechte auch bei anderen meiner Werke in Betracht kommt, deren Verlagsrechte Ihnen zustehen.
5. Die Urheberrechtsabtretungen sollen auf Grund der von uns besprochenen und in einem Beispiel festgelegten Form einheitlich derart in Ordnung gebracht werden, dass aus jedem einzelnen Blatt, ohne Zuhilfenahme eines anderen oder Beziehung auf andere Verträge alles diese Verhältnisse regelnde zu entnehmen ist. Hiebei ist insbesondere auch zum Ausdruck zu bringen, dass, wie bei allen anderen mechanischen Rechten, mir auch bei dem Recht der kinomatografischen Ve[r]vielfältigung resp. Wiedergabe meine Zustimmung eingeholt werden muss und ferner: dass diese Urheberrechtsübertragung nur in dem Ausmass geschieht, in welchem sich die Auswirkung der Rechtsabtretung zur Zeit des betreffenden Vertragsabschlusses von mir voraussehen hat lassen und nur insoweit. Bezüglich der anderen mechanischen Rechte ist hiebei Punkt drei dieser Vereinbarung zu berücksichtigen. Hiebei sind aber alle von mir gestrichenene Bestimmungen Ihres Normalvetrages auch in die neuen Ausfertigungen mit aufzunemen, dort aber so zu streichen, dass ihre Ungiltigkeit ausser Zweifel ist. Ich erhalte ein Kopie von jedem Blatt, mit Ihrer Unterschrift. Die neu[ilg.]lierten Verträge werden eine Fortsetzung der derzeit in Kraftstehende darstellen. Siehe [ilg.] am Schluss.
6. Das konto Alte Werke ("AW") wird durch Uebertragung des per 1. Januar 1932 bestehenden Saldos auf das Konto Neue We[r]ke ("NW") glattgestellt. Von dem dann auf "NW" verbleibenden Saldo wird ein Betrag von S 6000 (sechstausend) abgeschrieben, so dass dieses Konto dann an diesem Tage nur mehr mit circa S. 34.000.- belastet ist. Von den Erträgnissen der "AW" ist ein Viertel, jedoch höchstens zehn Jahre hindurch, zur Verminderung des Saldos der "NW" zu versenden, während die restlichen dreiviertel dieser Erträgnisse an mich bar auszuzahlen sind. Die Erträgnisse der neuen Werke sind hingegen bis zur Abdeckung des Saldos nicht auszuzahlen. Diese Verrechnung kommt, rückwirkend, bereits für das 1.Semester 1932 zur Anwendung.
7. Unter der Vorraussetzung, dass alle diese vorstehenden Bedingungen erfüllt werden, übertrage ich Ihnen meine Oper "Von heute auf morgen" zum kommissionensweisen Verlag und Vertrieb auf die Dauer von zwei Jahren gegen eine Provision von 25% der beim Verlag eingehenden Beträge. Ansichts-, Aufführungs- und Verkaufsmaterial stelle ich ihnen zur Verfügung. Sie werden alles Geeignete unternehmen, um im Einvernehmen mit meinem Rechtsanwalt Dr. Walter Basch, Berlin W, Lützowstrasse 83 vom Verlag Benno Balan die bei diesem noch lagernden Materiale, sowie die Druckmatritzen zurückzubekommen. Verantwortung hiefür haben Sie aber keine.
8. Ich werde Ihnen, sobald Sie mich daran erinnern, das Textbuch meines neuen Bühnenwerks "Moses und Aron" (von dem bis jetzt zwei Akte fertig sind) zur Kenntnisnahme einsenden. Auch werde ich Sie von der Fertigstellung dieses Werkes benachrichtigen.
9. Hiemit erkläre ich ausdrücklich, dass alle bis zum heutigen Tage zwischen uns bestehenden Differenzen zu meiner Zufriedenheit durch diese Vereinbarung ausgeglichen worden sind. Und wenn ich einen Vorbehalt zu machen habe, so bezieht er sich auf mögliche Vertragsverletzungen, von denen ich sagen kann, dass sie mir bis heute unbekannt sind. Ich erkläre ehrenwörtlich, dass etwa, ohne dass ich es bis jetzt weiss, etwa von irgend jemandem über andere meiner Werke rechtswidrig sollte verfügt worden sein. Alles andere jedoch ist nach meiner Ueberzeugung derzeit auf gerechte Weise geregelt. Ich glaube mit dieser loyalen Erklärung auch Ihre weitgehendsten Besorgnisse zerstreut zu haben und unterzeichne daher diese Abmachung "zum ewigen Frieden" und in der Hoffnung auf gesunde und aufrichtig gute Beziehungen in der Zukunft.
Hier fehlt aber [...]
a) Da die ohne mein Wissen durch die Victor Company in U.S.A. erfolte Aufnahme der Gurrelieder ein [ilg.] gewesen ist, der durch dieser Abmachung beigelegt wird, erklären Sie sich damit einverstanden.
b) eine Verfügung über die mechanische Rechte an [...] geschehen wird, zu welche ich nicht vorher meine Zustimmung gegeben habe. Sie werden sofort die G.D.T. und die Ammre davon verständigen, daß Sie mir verstehende Zusicherung gegeben haben und von den beiden Gesellschaften eine Erklärung des Inhalts verlangen, daß sie meine Zustimmungsrecht zur Verfügung über Erstaufnahmen meiner Werke [ilg.]ektieren.
c) welches Recht derzeit [ilg.]. Gesetzesbestimmung und für eine Erstaufnahme besteht,
d) nicht nur Erstaufnahmen, sondern auch weiteren Aufnahmen zu verbieten.
e) In diesem Falle wird die Verwaltung der mechanisch-musikalischen Rechte und die Auszahlung der auch auf entfallenden Anlasten durch jene Kontrollgesellschaft zu erfolgen haben, bei der Sie Ihre andern Werke verwalten lassen, es sei dann, daß zwingende, meine materiellen oder künstlerischen Interesse schädigende [ilg.] dagegen sprechen, daß ich meine jetzt durch die G.D.T. verwalteten mech-mus Rechte der Ihnen vorgeschlagenen Gesellschaft zur Verwaltung übertragen.
Nachtrag zu Punkt 5: in den Urheberrechtsabtretungen ist einzuschalten: "der Verlag verpflichtet sich, die Verrate[?] stets dem Bedarf entsprechen auszuhalten.
Nachtrag zu Punkt
Nachträge zu Punkt 7. 1) Die Verrechnung über die Eingänge für meiner[!] Oper "Von heute auf morgen" erfolgt unabhängig und abgesondert von unsern andern geschäftlichen Beziehungen Verrechnungen im allgemeinen halbjährig. Doch haben Sie mir auf mein Verlangen gelegentlich auch früher Abrechnung zu leisten. Die Auszahlung meiner Guthaben erfolgt--bar spätestens halbjährig; ich kann sie aber in jeden Zeit stets sobald ich sie verlange, spätestens aber halbjährig. Sie sind nicht berechtigt vor diesen Betragen irgendwelche hinzu zu machen oder sie anderweitig aufzurechnen.
2) Ohne meine vorherige Zustimmung darf kein Exemplar dieser Oper verschenkt werden:
Version:
1st draft
Text:
Entwurf
An die Universal-Edition
Wien
Zwecks endgueltiger Regelung der zwischen uns bestehenden Differenzen haben wir folgendes vereinbart:
1) Sie bezahlen mir einen Betrag von Mk.3,300.--. Sie werden wie in eigener Angelegenheit versuchen, die Prozessforderungen des gegnerischen Anwalts und Waldheim-Eberles soweit als moeglich herabzudruecken. Sobald Sie mir den endgueltigen Betrag dieser Forderungen bekanntgeben, werde ich sogleich den gegnerischen Anwalt bezahlen und Ihnen den Schillingbetrag zur Tilgung der Waldheimforderung ueberweisen. Eventuell werden Sie diesen Schillingbetrag zum Berlinner[!] Kurs umgerechnet, selbst bezahlen und von dem mir zu ueberweisenden Betrag in Abzug bringen.
2) Die Originalbelege ueber die Abrechnung der amerikanischen Gurreliederplattenaufnahmen werden Sie mir jeweils mit der Abrechnung zur Durchsicht uebermitteln und mir die Haelfte der Ihnen zu kommenden Ertraegnisse bar ausbezahlen.
3) Mechanische Rechte: Sei erklaeren sich damit einverstanden, dass in Zukunft Erstaufnahmen (und soweit gesetzlich moeglich, weitere Aufnahmen) meiner Werke nur mit meiner Zustimmung erfolgen. Sie werden entsprechende Verstaendigungen an die Ammre und G.D.T. sogleich absenden. Sollte ich aus der G.D.T. austreten, so bleibt mir das Zustimmungsrecht gewahrt. In diesem Falle wird die Verwaltung der mechanisch-musikalischen Rechte und die Auszahlung der auf mich entfallenden Anteile im Einvernehmen mit Ihnen durch jene Kontrollgesellschaft zu erfolgen haben, bei welcher Sie Ihre anderen Werke verwalten lassen. Die Verteilung der Ertraegnisse aus mechanisch-musikalischen Rechten hat stets im Verhaeltnis 50% fuer mich und 50% fuer Sie zu erfolgen.
4) Frendsprachige Ausgaben der Harmonielehre: Sie erklaeren sich bereit, dass Abschluuesse durch mich getaetigt werden koennen. Ein diesbezueglicher Vertrag soll die allgemein ueblichen Verlagsklauseln enthalten, die von Ihnen auszuarbeiten sind. Ich verspreche mich vor Abschluss mit Ihnen zu beraten und werde einen Vertrag einer 10%gen Tantiem des Ladenpreises der fremdsprachigen Uebersetzung erhalte, sollen mir zur Gaenze zukommen. Sollte sich der fremdsprachige Verleger die Beistellung der Klischees ausbedingen, so haben die Kosten der Hin- und Ruecksendung und die durch herausnahme der Klischees entstehenden Satzkosten vom fremdsprachigen Verleger getragen zu werden.
5) In den Urheberrechtsabtretungen ueber meine Werk soll zum Ausdruck gebracht werden, das die kinematografische Wiedergabe nur mit meiner Zustimmung erfolgen kann, dass ferner die Urheberrechtsuebertragung nur in dem Ausmass geschieht, soweit sich die Auswirkung der Rechtsabtretung zur Zeit des jeweiligen Vertragsabschlusses ueberblicken laesst. Bezueglich der mechanisch-musikalischen Rechte soll Punkt 3 beruecksichtigt werden.
6) Das Konto Alte Werke wird durch Uebertragung des per 1. Jaenner 1932 bestehenden Saldos auf Konto Neue Werke glattgestellt. Von dem dan[!] resultierenden Saldo Neue Werke wird ein Betrag von S.6,000.-- abgeschrieben, so dass der Saldo Neue Werke dann ca. S.34,000.-- ausmachen wird. Von den Ertraegnissen Alte Werke ist ein Viertel fuer die Dauer von zehn Jahren zur Verminderung des Saldos Neue Werke zu verwenden und mir bei der jeweiligen Auszahlung der Ertraegnisse Alte Werke in Abzug zu bringen. Die Ertraegnisse Neue Werke werden zur Gaenze zur Tilgung des Saldo Neue Werke verwendet. Diese Verrechnung kommt rueckwirkend fuer das 1. Semester 1932 in Anwendung.
7) Unter Voraussetzung, dass vorstehende Bedingungen erfuellt werden, uebertrage ich Ihnen meine Oper Von Heute auf Morgen zum kommissionsweisen Verlag und Vertrieb auf die Dauer vor 2 Jahren gegen eine Provision von 25% der beim Verlag eingegehenden Betraege. Ansichts- und Auffuehrungsmaterial stelle ich Ihnen komplett zur Verfuegung, doch werden Sie sich bemuehen, beim Verlag Benno Balan die herausgabe des Materials zu erreichen, ohne fuer die Durchfuehrbarkeit eine Veranwortung zu uebernehmen.
Hiemit erklaere ich ausdruecklich, dass alle bestehenden Differenzen bereinigt sind.
Ich verspreche Ihnen, Sie von der Fertigstellung meiner neuen Oper "Moses und Aron" zu verständigen und Ihnen auf Ihr Verlangen das Textbuch zur Ansicht zu senden.
Berlin 5.VIII.1932
Arnold Schönberg
Vorbehaltlich der Zustimmung meiner Verwaltung [ilg. signature]