| Text: | ARNOLD SCHÖNBERG
BERLIN W50
NÜRNBERGER PLATZ 3
TEL. B4 BAVARIA 4466
11.VII.1932
An das Direktorium der Universal Edition
Wien I
Karlsplatz 6
Sie bieten mir ungefähr ein Zehntel dessen, was ich gefordert habe. Davon vieles in unverbindlicher Form. Noch vor fünf Jahren hätte ich Ihnen daraufhin wahrscheinlich ein "unannehmbar" telegrafiert.
Halten Sie es nicht für Schwäche, wenn ich heute einen liebenswürdigeren We wähle: es wäre das ein schwerer Fehler.
Ich bekenne: ich habe den Willen zum Frieden. Und: ich bin gerne bereit auch Ihren aufrichtigen Friedenswillen anzuerkennen.
Ein aufrichtiger Friede kann nur geschlossen werden, wenn dem Geschädigten ein nennenswerter Teil seines Schadens vergütet wird und wenn Bestimmungen, die sein Recht vergewaltigt haben, aufgehoben, resp. zu seinem Schutz verändert werden.
Was steht zwischen uns?
I. Dir. Herzka[!] hat mich um mindestens 10,000 Dollar widerrechtlich geschädigt; zu kasten der Verantwortung der Univrrsal[!] Edition.
II. Dir. Herzka[!] hat teils durch Schlauheit, teils durch List, teils durch (sagen wir!) Hinterlist der UE gewisse unberechtigte Vorteile in Verträgen zu verschaffen gewusst, welche unerträglich, beleidigend und heute unhaltbar sind (Mangel einer Abmachung über die mechanischen Rechte etc.!!!)
Ich habe die Noblesse bezeigt, Ihnen fast nur Vorschläge zu machen, wo Sie keine Barbetrag[?] auszulegen haben und nur in zwei fällen Baransprüche gegen Sie erhoben. Der erste ist minimal im Verhältnis zum Schaden. Und der zweite (eberle) ist es nicht nur auch, sondern darüber hinaus habe ich Ihnen eine Prämie in Aussicht gestellt und ich finde es recht amusisch von Ihrem Verwaltungsrat, dass er mich nötigt, Ihnen als Verhandlungsgegenstand das anzubieten, was sich als Geschenk für beide Teile erfreulicher ausgewirkt hätte.
Also:
Ich bin bereit (wenn wir uns übrer alle Punkte auf Grund meiner Vorschläge geeinigt haben, Ihnen meine Oper "Von heute auf morgen" in der Weise in Kommission zu geben, dass ich Ihnen die Restauflage der Partitur, sowie des Klavierauszuges (beide im Lichtpausverfahren gedruckt), ferner die gedruckten Textbücher und zwei korrigierte und gespielte Orchestermateriale in Kommission übergebe (zu Vertrieb und Verkauf) wofür icg[!] Sie mit 25% an den Einnahmen beteilige; Neubestellungen gehen auf meinen alleinigen Auftrag zu meinen Lasten.
Sie hätten dann, wie bereits mitgeteilt etwa 2,800 Sch. + etwa 1,200 Mark (2,400 Sch.) d.i. also ungefähr 5,400 Sch. (d.i. 2,700 Mark) zubezahlen und erhielten dafür die Verfügung und die Gewinnbeteiligung an einem Material, das mich gekostet hat:
die ersten Stimmencirka 2,000 Schilling
die 2. Stimmencirka 1,600 Schilling (800 Mark)
beides ohne Korrekturlesen
der definitibe[!] Klavierauszug cirka 1,350 Mark d.i. 2,700 Schilling ohne Korrekturlesen
2,700 Schilling
die Orchesterpartitur 900 Mark1,800 Schilling ohne Korrekturlesen
wobei noch ein grosser Teil von mir
geschrieben ist!!!
zusammenetwa 8,000 Schilling.
hiezu noch die Restauflage der Textbücher, die mich 500 Mark gekostet haben.
Wesentlich billiger hätten Sie sich das gewiss nicht verschaffen können; schon nicht wegen der von mir geschriebenen Hälfte der Partitur und vor Allem der Korrekturkosten.
Sie fahren also bei dieser Kompensation niccht[!] schlecht, das Sie ja besser als ich wissen müssen, dass meine Werke sämtliche innnerhalb[!] einer gewissen Frist eine nennenswerte Rente abwerfen.
Ich bin aber auch bereit gegen mässige Bedingungen (eine Entschädigung für das Material und eine Barsumme ausserdem als Honorarvorschussn[!], Ihnen die Oper in Verlag zu geben.
NB: aber ohne eine Verpflichtung auf weitere Werke: einen solchen Vertrag würde ich nie wieder schleissen.
Ich habe Ihnen nun alles äusserste an Entgegenkommen bezeigt, dass hier denkbar ist: Im Prinzip. Ich gestehe Ihnen, dass man über kleine! Verschiebungen! in den genannten Zahlen reden könnte, dass ich in etwas nachgebe, wenn Sie mir dagegen einen anderen Vorteil bieten. Aber im Prinzip kann daran nichts geändert werden und es hiesse die Einigungsmöglichkeit versäumen, wenn Sie an den beiden Prinzipien zu rütteln versuchten:
Schadensgutmachung und
Gerechtigkeit.
Einigung ist nur so möglich, einigung nämlich; zu anderem aber habe ich keine Zeit; da könnte ich die Korrespondenz nicht selbst führen.
Ich will Ihnen nun nur noch meine Vorschläge im richtigen Licht zeigen und kutz sagen, worin insbesondere Ihre Gegenvorschläge auch prinzipiell indiskutabel sind.
Abgesehen vom Prsetigegwinn[!] eines Erfolges habe ich meinen Schaden mit wenigsten 45,000-50,000 Mark wohlwollenderweise beziffert (am welche Summe ich mich in keiner Weise binde!).
Meine Forderungen bestehen in
a) Entschädigungen, u.zw. NB die geforderten 600 S. sind Anteil, nicht Entschädigung
1. in Form von gutschrift (also nicht in Bar) weniger als etwa 12,000 Mark
laut Punkt 3 [ilg.] Briefes
2. zum Teil in Bar, da Sie mit Eberle ja in einem Verrechnungsverhältnis stehen,
laut Punkt 7 etwa 2,700 Mark Zusammen kaum 15,000 Mark
wenn sie selbst die 600 Dollar dazu rechnen, so sind es 17,500 Mark
Wenn sie sich aber sagen, dass die 17,000 Mark die wiederrechtlich auf Alte Werke geschrieben wurden, ebenso widerrechtlich durch die Erträgnisse der alten Werke, die mir ja rückwirkend gut geschrieben werden müssten (auf Grund des in meinen Händen befindlichen Vertrages) bereits zum Teil abgedeckt sind, so verringert sich Ihre diesbezügliche Leistung, die ja ohnedies nur in einer Papier gutschrift besteht um ein Wesentliches. Ihre Entschädigungsleistung bestände also kaum in einem höheren Wert, als dem der Barzahlung an Eberle resp. Rechtsanwälte, für welchen ich Ihnen nun noch bedeutende Rechte einzuräumen bereit bin.
b) Gutmachungen im Sinne von Gerechtigkeit jener durch Ausnützung der Notlage, oder meiner Noblesse oder meiner Unvorscichtigkeit[!] oder meiner Vertrauensseligkeit erzwungenen Gewaltverträge, die Herr Herzka[!] zeitlebens gerne geschlossen hat, die ich aber zum Teil mit guten Gründen bestreiten werde; die nicht nur sind, sonder beleidigend kränkend; solche, wie man sie vielleicht mit Anfängern zur Herabsetzung des Risikos zwar schliesst, aber nicht sollte schliessen dürfen.
Ich habe hierüber in meinem vorigen Brief soviel gesagt, dass der Fachkenner mich verstehen muss, kann also auf Weiteres heir[!] verzichten.
Zu Ihren Vorschlägen: (bloss das Wichtigste)
ad 2 fehlt: Vorlage der Original-Belege.
ad 3 u. 4: in der Farge der Wiederöffnung des Kontos Alte Werke kann ich nicht nachgeben; ebenso werden Sie eine Form finden müssen, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass die Vorschüsse "Neue Werke" Garantien sind.
Ihre Antwort zu den Punkten 5 u. 6 ist mir peinlich, weil sie nicht von dem Geist der Aufrichtigkeit geleitet ist, der bei solchen Verhandlungen unerlässlich ist, dessen Gegenteil aber nur zeitraubend wirkt, da es dem geübten Geschäftskenner ja ein Leichtes ist, zu sehen, was ich übersehe. Tun Sie das also im Interesse eines guten Einvernehmens nicht wieder.
ad 5 ich fordere hier die strikte Erklärung, dass ich zu den mir bekanntgegebenen Bedingungen (welche sollten denn das sein? da ich die Klischees zur Hälfte nach dem Ursprungsvertrag (halber Reingewinn) mitbezehlt habe, so stehen Ihnen hiefür keine höheren Ansprüche zu als mir). Bekanntlich aber erhält der Autor sonst bei Übersetzungen sogar mehr als der Verleger!!!!!
ad 6 Ich gehe gegen diesen Paragraphen an, der Ihnen "alle" Rechte für alle Zeiten, Auflagen, zu Wasser und zu Lande und in der Luft und ein haus auf der Ringstrasse und ich weiss nicht, was noch alles zugesteht und verlange hier eine zeit- und rang-gemässe Einschränkung. Beim Abschluss des Vertrages haben weder Herzka[!] noch ich auch nur geahnt, dass Platten, Radio und Fernsehen bei ernster Musik je eine Rolle spielen könnten und es ist ein ganz grober[!] und unwürdiger Gewaltakt, um solche unberechtigte Vorteile weiterauszunützen. Wenn schon nicht zu Lebzeiten Herzkas[!], so muss die UE eben jetzt auf derlei Unrecht verzichten, wenn ich mich mit einer so geringen Barentschädigung begnügen sollte.
Wenn die UE aber irgendwelche unrechtmässige Abschlüsse auf diesem Gebiet gemacht haben sollte, so bitte ich sie mir sofort mitzuteilen, denn ich muss nusn[!] auch verlangen, dass Sie mir versichern, dass in keinem weiteren Fall, als dem mir bekanntgegebenen, meine künstlerischen Rechte übertreten wurden. Auch werden Sie sich rechtzeitig über meine Beteiligung an den Einnehmen zu melden haben. Schade, dass Sie dss nicht gleich getan haben: entweder ein echtes, vollständiges Grossreinemachen, oder... Alles andere ist sinnlos und Sie können das auch heute nicht mehr durchhalten. Sie sehen: selbst Herzka[!] konnte das nicht und hat solche Fehler gemacht!!!!
Wenn Sie übrigens die Geschichte unserer Verträge studieren (vielleicht schreibe ich einmal einen Kommentar dazu: einen lustigen), so werden Sie finden, dass auch Herzka[!] sich oft genug auf "die bestehenden Verträge" (tut sich was!) berufen hat und trotzdem manche erwürgende[!] Bestimmung wieder aufheben musste: somit können Sie das also beruhigt auch tun. Und können sich dabei durch andere Grossmächte wntschuldigt[!] fühlen: Wenn sogar Frankreich...!
Nun eine ernste Bitte: Ich möchte nämlich spätestens heute in acht Tagen über diese Sache nicht mehr selbst nachdenken müssen, denn ich will den dritten Akt meiner Oper so rasch als möglich (ich hoffe in drei Monaten) vollenden. Ich stelle Ihnen keinen Termin. Bitte herzlichst: sehen Sie das aber bloss als eine unverbindliche Liebenswürdigkeit meinerseits an, der ich am 19. den Kopf für Wichtigeres wird frei haben müssen und sich dann nur mehr nach diesen für ihn wichtigsten Forderungen richten kann.
In Erwartung bald schon, also für Ihrer Antwort, hoffe ich Sie einmals in b[ilg.]igt zu haben[?] ich bin mit besten Grüssen[?] Ihr hochachtungsvoll ergebenen
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