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Letters Details


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Date from letter: 1912.09.05 Filing Element: 1912.09.05
ID: 20404
URN: https://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-B204047
From
Company: C.F. Peters
Address: Talstraße 10, Leipzig, Deutschland
City: Leipzig
Country: Deutschland
To
Name: Schönberg, Arnold
Title: Herr
First Line: Aus Ihrem gestrigen Briefe ersehe ich mit Bedauern
Language: G, German
VersionFormatfolSourceLocation in source
Final versiontyped letter (2p.)2p.ASCSatCollS4 Corr. "Peters"
Final versionprinted (2p.)2p.KlemmE-1p. 26-27, #24
Final versionprinted (2p.)2p.Schoenberg-NonoN-1p. 106-107

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typed letterhttps://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-BM199818
Version: Final version
Text:

5.IX.1912

Sehr geehrter Herr!
Aus Ihrem gestrigen Briefe ersehe ich mit Bedauern, daß die Londoner Aufführung Ihrer 5 Orchesterstücke Ihnen Verdruß bereitet.--Bei Symphonien und großen Chorwerken pflegen Uraufführungen eine Rolle zu spielen und nach besonderem Wunsche der Autoren vergeben zu werden,--bei Orchester-Werken kleineren Umfanges geschieht dies selten.--Daß Sie auf die Uraufführung besonderen Wert legen, konnte ich um so weniger annehmen, als Sie in unserer Korrespondenz nie diesbezügliche Wünsche geäußert haben und mein Anerbieten, das Material einigen Orchestern gratis zu überlassen, Ihnen speziell erleichterte, die Uraufführung ganz Ihrem Ermessen nach zu bestimmen. Auch erlaubte ich mir, Ihnen bereits am 26. August mitzuteilen, daß das Material nach London geliefert sei und hätte es mir zum Vergnügen gereicht, Sie zu bitten, dem Konzerte auf meine Kosten beizuwohnen, wenn Sie umgehend eine Befürchtung geäußert, daß die Wiedergabe ohne Ihre Assistenz kaum gut ausfallen würde.--Mir ist das Datum des Konzertes nicht bekannt, ich wußte nur, daß Sir Henry Wood, der als erster Kapellmeister Englands gilt, die Absicht hatte, Ihr Werk aufzuführen (und zwar mit großem Orchester),--ich glaubte danach auf ein besonderes Interesse Woods für Ihre Werke, wenn nicht auf persönliche Bekanntschaft schließen zu dürfen.
Was Ihre spezielle Frage betrifft, so wird ein besonderes Recht der Aufführung nicht vergeben,--wer das Notenmaterial käuflich erwirbt und--soweit Verpflichtung vorliegt--der Genossenschaft Abgaben zahlt, hat das Recht das Werk aufzuführen.--Bedingungen über die Mindestzahl von Proben zu stellen, ist absolut nicht üblich und nach meiner Meinung unmöglich, da Autor wie Verleger im Allgemeinen froh sind, wenn überhaupt Aufführungen zustande kommen.
Ich hoffe einstweilen noch, daß Ihre Befürchtungen grundlos und Wood die Stücke, trotz der großen Schwierigkeit, gut herausbringen wird.--Da ein Eingreifen Ihrerseits in London leider in jedem Falle zu spät, meine ich, daß man um so mehr sich bemühen soll, baldigst in Deutschland eine Aufführung, die ganz Ihren Intentionen entspricht, zu stande zu bringen und sehe ich--unter Hinweis auf mein letztes Schreiben--Ihren diesbezüglichen Wünschen gerne entgegen.--
In größter Hochachtung
Ihr ergebener

C. F. Peters

 
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