Letters Details
| Date from letter: | 1914.08.10 Filing Element: 1914.08.10 ID: 17560 | |||||||||||||||||||||||||
| URN: | https://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-B175608 | |||||||||||||||||||||||||
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| First Line: | Nachdem Ihre Zuschrift vom 1. August aus Murnau | |||||||||||||||||||||||||
| Language: | G, German | |||||||||||||||||||||||||
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| Version: | Final version | |||||||||||||||||||||||||
| Text: | W Wien 10. August 1914. Wohlgeboren Herrn Arnold Schönberg Berlin Lieber Herr Schönberg ! Nachdem Ihre Zuschrift vom 1. August aus Murnau erst Samstag den 8. hier eintraf, weiss ich nicht, wann Sie dieses Schreiben erhalten werden, ich will Ihnen aber trotzdem antworten. Ihren Abrechnung ist vor meiner Rückkehr aus Mittelitalien erledigt worden und die Buchhaltung hat tatsächlich die neue Abmachung bezgl. der „Harmonielehre“ nicht berücksichtigt und Ihnen weniger auszahlen lassen, als Ihnen gebührt hätte. Das ist mir im vorliegenden Falle umso unangenehmer, als ich augenblicklich bei bestem Willen nicht imstande bin, Ihnen den Differenzbetrag anweisen zu lassen, nachdem unsere Bank im gegenwärtigen Moment Zahlungen für uns überhaupt nicht leistet. Das Moratorium wird hier auf das Allerstrengste gehandhabt und wir wissen tatsächlich nicht, wie die Sache werden wird. Zahlreiche grosse Fabriken und Unternehmungen deren Inhaber als „steinreich“ galten und es möglicherweise auch immer noch sind, müssen ihre Leute entlassen und ihre Unternehmungen sperren, weil die Banken in zahlreichen Fällen den Besitzern von grossen Bank-Depots nichteinmal die Löhne und Gehalte zur Verfügung stellen können oder wollen. Heute war Herr Stein bei mir, der sich überzeugt hat, dass Ihnen der Rechnungsbetrag am 30. Juli von der Länderbank per Postanweisung überwiesen wurde. Ich glaube also noch immer, dass die Ausbezahlung des Betrages, wenn sie nicht inzwischen schon erfolgt ist, in den allernächsten Tagen doch noch erfolgen wird. Ich wünsche und hoffe, dass das Geld nicht als „unbestellbar“ zurückgelangt, weil ich Ihnen in diesem Falle auch diesen Betrag derzeit nicht überweisen könnte. Auf Ihre Bemängelung bezgl. der in der Noten-Abrechnung fehlenden Beträge erlaube ich mir zu bemerken, dass wir Ihnen selbstverständlich Anteile nur von Einnahmen gutbringen und auszahlen können und nicht etwa von Zahlungsversprechungen seitens irgend einer Konzertvereinigung. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass ein Tantièmenanteil als eine Gewinnbeteiligung nur im Falle einer tatsächlichen Zahlung verrechnet werden kann und es ist auch in den hunderten Abmachungen die wir in dieser Beziehung mit Autoren haben, niemals diesbezüglich eine Divergenz entstanden. Alle Materialgebühren die Sie nicht verrechnet gefunden haben, sind eben nicht zur Bezahlung gelangt. Ich lasse Ihnen durch die Buchhaltung die von Ihnen gewünschten Daten über die verkauften Materiale der Kammersymphonie, etc. angeben. – Ihre Anschauung bzgl. der 12 ½ % Tantième für die Pierrot-Lieder ist richtig und es wird vorgemerkt, dass Ihnen die Tantiemen für dieses und die anderen, neuerscheinenden Werke 12 ½ % berechnet werden (für das 1 Exemplar wird Ihnen die Divergenz gutgebracht). Mit herzlichen Grüssen Ihr ganz ergebener Hertzka W [Winter] | |||||||||||||||||||||||||