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Date from letter: 1914.02.13 Filing Element: 1914.02.13
ID: 17520
URN: https://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-B175200
From
Name: Hertzka, Emil
Company: Universal-Edition A.G.
Address: Reichsratsstraße 9, c/o Universal Edition, Wien I, Österreich
City: Wien
Country: Österreich
To
Name: Schönberg, Arnold
Title: Herr
Address: Berliner Straße 17a, Berlin-Südende, Deutschland
City: Berlin
Country: Deutschland
First Line: Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem
Language: G, German
Transcribed
VersionFormatfolSourceLocation in source
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Final versionprinted (1p.)1p.GA Reihe B/Band 24,1p. 292, #14 (partial)
Final versionscan (2f.)2f.ASCLC107

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typed letterhttps://repo.schoenberg.at/urn:nbn:at:at-asc-BM145902
Version: Final version
Text: W
Wien 13. Februar 1914.
Wohlgeboren
Herrn Arnold Schönberg
Berlin

Lieber Herr Schönberg !
Aus Ihrem gesch. Vorgestrigen ersehe ich zu meinem Bedauern, dass Sie ernsthaft krank waren, hoffe aber, dass Sie sich wieder ganz wohl fühlen.
Ich lasse Ihnen bezüglich der Harmonielehre durch die Buchhaltung Nachricht geben über die Art der Verrechnung der gebundenen und ungebundenen Exemplare; was jedoch Ihre Bemerkung, dass Ihnen die Eingänge der Harmonielehre bar auszubezahlen wären betrifft, so beruht dies wohl auf einem Irrtum. Sie haben von der Harmonielehre laut Vertrag die Hälfte des Reingewinns zu erhalten. Dieser Reingewinn hätte Ihnen allerdings nach Deckung der Spesen, auf Grund der früheren Abmachung bar ausbezahlt werden sollen, ungeachtet dessen, ob auf den anderen Werken noch Vorschüsse lasten oder nicht. Unsere letzte Abmachung über das Führen eines Kontos hatte den klaren Zweck, den künftigen Reingewinn aus der Harmonielehre, auf Ihr Gesamtkonto zu übertragen. Eine Aenderung des Vertrages an sich, d. h. der Reingewinn-Beteiligung, ist aber nicht erfolgt. Da ein Reingewinn logischer Weise nur dann vorhanden ist, wenn die Spesen gedeckt sind, so kann ein Reingewinn-Uebertrag eben nur nach Deckung der erwachsenen Spesen erfolgen.
Unsere diesbzgl. Abrechnung wurde von allem Anfang der Uebersichtlichkeit wegen so geführt, dass wir Sie stets mit der Hälfte der Ausgaben belastet und Ihnen die Hälfte der Einnahmen gutgeschrieben haben. Die Gutschriften sind aber selbstredend insolange fiktiv, solange sie nicht die Summe der Belastung übersteigen. Wenn Ihnen die Gutschriften ausbezahlt werden würden, so würde die ganze Idee der Reingewinn-Beteiligung illusorisch sein.
Ich glaube, Sie werden nach der vorangegangenen Erläuterung selbst einsehen, dass vorerst die Einnahmen aus der Harmonielehre zur Tilgung der Ausgaben verwendet werden müssen, denn der sich für Sie ergebende Reingewinn, zuzgüglich der übrigen Tantièmen-Anteile, wird auf einem Konto, ihren Vorschussbeträgen gegenübergestellt und in der zwischen uns kürzlich vereinbarten Weise verrechnet. Eine andere Auffassung dieser Angelegenheit scheint mir kaum möglich.
Wann erhalte ich Korrektur „Pierrot lunaire“? Ich hätte gerne die Partitur schon anlässlich der Leipziger Gurre-Lieder-Aufführung herausgebracht. Wenn aber die Korrektur nicht bald kommt, ist dies ganz ausgeschlossen.
Sie schreiben nichts über die Sache mit Lyon. Haben Sie nichts weiter in dieser Angelegenheit gehört oder unternommen?
Mit herzlichen Grüssn
Ihr ganz ergebener
Hertzka
 
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