File information | File size | Options |
Original JPG File1218 × 1352 pixels (1.65 MP) 10.3 cm × 11.4 cm @ 300 PPI | 463 KB | Restricted |
Screen631 × 700 pixels (0.44 MP) 5.3 cm × 5.9 cm @ 300 PPI | 205 KB | Download |
PreviewFull screen preview | 205 KB | View |
Alternative files | ||
D5450 envelope |
113 KB | |
D5450 page 2 |
356 KB |
5450
Open
Documents
D5450-Last-will
D021
Arnold Schönberg Center - Wien
1921 - 1925
1923
Mödling
Austria
Schönberg Arnold, Schönberg Georg, Schönberg Greissle Gertrude (Trudi), Schönberg Zemlinsky Mathilde
Testament, last will
Mödling 3. November 1923. Durch den Tod meiner Frau ist das Testament, das ich vor einigen Jahren zu ihren Gunsten gemacht habe zum Teil unwirksam geworden. Soweit ich die Sachlage zu beurteilen vermag (die Gesetze kenn ich nicht) sind die Erbansprüche meiner Kinder als einzige Erben ohnedies klar und unanfechtbar. Jedenfalls ist es mein Wille, das alles was ich hinterlasse diesen beiden gehören soll. Und zwar sollen sie sich, wenn ich noch Verfügungen darüber zu treffen in die Lage komme, nach diesen richten; andernfalls aber sollen sie ohne zu streiten, sich gegenseitig mit Edelmut behandeln, einer die Interessen des anderen wahrend sich in meinen Nachlass teilen, güthlich teilen. Dabei sollen sie die in dem obenerwähnten Testament (das ich nicht zur Hand habe) aufgestellten Grundsätze berücksichtigen und alles, was ich als Nachträge hiezu hinzufügen werde. Wenn ich irgend kann, werde ich genaue Verfügungen über meinen künstlerischen Nachlass treffen. Ebenso werde ich vielleicht über Geschenke und Andenken bestimmen. Jedenfalls aber sind meine beiden lieben Kinder zum Teil bereits heute in den Geist eingeweiht, das bei jeder künstlerischen und moralischen Entscheidung den Ausschlag geben soll. So kann es ihnen, wenn sie sich vor Uebertreibungen hüten, nicht schwer fallen, das Rechte zu treffen. Eines möchte ich sagen: wenn sie in Not sind, dürfen sie alles zu Geld machen, was ich hinterlassen habe. Sie sollen aber trachten, dass sie nicht an der Not schuldig werden! Und: Sie sollen arbeiten und sich erhalten! Sie sollen unterscheiden zwischen sich und ihrer Mutter: Sie sind heute jung und können sich erhalten. Ihrer Mutter gab ich dieselbe Ermächtigung: aber sie konnte sich nicht selbst erhalten! Sie war so wehrlos!
Ich will dieser einstweiligen Verfügung bald weitere und genauere folgen lassen. Ich glaube, mein Wille ist hier klar ausgesprochen. Zeugen sind wohl nicht nötig. Arnold Schönberg
Eben finde ich das Testament vom 21.XI.1915. Hier steht schon das Meiste richtig darin. Schönberg